Gemäß dem Gesetz vom 28. Juli 2023 zur Änderung des Gesetzes - Familien- und Vormundschaftsgesetzbuch und einiger anderer Gesetze (Gesetzblatt von 2023, Punkt 1606) ist das Hotel verpflichtet, bis zum 15. August 2024 die Standards für den Schutz von Minderjährigen umzusetzen. Das Hotel ist verpflichtet, die Standards für den Schutz von Minderjährigen anzuwenden, insbesondere die Identität des Minderjährigen und seine Beziehung zu dem Erwachsenen, mit dem er in der Einrichtung untergebracht ist, festzustellen.
*Gesetz vom 13. Mai 2016 zur Bekämpfung der Bedrohung durch Sexualstraftaten und zum Schutz von Minderjährigen.
In Übereinstimmung mit den Jugendschutzbestimmungen bitten wir Sie, Dokumente mitzubringen, die die Identität des Erziehungsberechtigten und des mit Ihnen reisenden Minderjährigen bestätigen. Wenn Sie mit einem Minderjährigen reisen, der nicht Ihr Kind ist oder unter Ihrer gesetzlichen Vormundschaft steht, bereiten Sie bitte eine elterliche Zustimmung für die Reise mit dem Kind vor.
Bei der Abfertigung werden Sie aufgefordert, den Personalausweis des Kindes oder ein anderes Dokument vorzulegen, das die Berechtigung zur Betreuung des Kindes zu diesem Zeitpunkt bestätigt. Beispiele für Dokumente, die die Identität des Kindes bestätigen, sind: Personalausweis, Schulausweis, mObywatel-App, Internet-Patientenkonto, Gerichtsbeschluss. Wenn Sie nicht der Elternteil des Kindes sind, müssen Sie eine notariell beglaubigte Einwilligung oder eine elterliche Zustimmung vorlegen, die die Daten des Kindes, die Wohnanschrift, die Kontaktnummer der Eltern, die Nummer des Ausweises und die PESEL der Person, die mit dem Kind reist, enthält.